Die Mitnahme unbegleiteter Minderjähriger ist unter bestimmten Umständen erlaubt, wird jedoch durch die jeweiligen Fährgesellschaften unterschiedlich geregelt.
In jedem Falle müssen das Elternteil oder der gesetzliche Vormund eine Einverständniserklärung ausfüllen, welche mit der Originalunterschrift der Polizei oder der Hafenbehörde versehen sein muss. Die Einverständniserklärung muss durch die minderjährige Person beim Boarding vorgelegt werden.
Ausweis und Dokumente werden durch die Hafenaufsicht oder die Schiffsoffiziere verantwortlich kontrolliert.