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In welchen Fällen habe ich keinen Anspruch?

Vor über 11 Monaten aktualisiert

Gemäß der durch das Schifffahrtsministerium und die Union ägäischer und griechischer Verbraucher festgelegten Charta der Passagierrechte erhältst du bei den folgenden Umständen keinen Anspruch:

Verspätung, Störung, Ausfall oder Routenänderung als Folge von

- notwendigen Maßnahmen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren

- Ereignissen höherer Gewalt, welche als Folge der korrekten Anwendung gesetzlicher Vorschriften (wie z. B. Artikel 6 (3) (d) des Gesetzes 2932/2001) oder Anordnungen der zuständigen Obrigkeit eintreten

- Hilfeleistung sich in Not befindlicher Schiffe oder Personen Ebenfalls keinen Anspruch erhältst du bei genehmigten Änderungen der Route, um außerordentlichem Transportbedarf nachzukommen, oder solchen Routenänderungen, die im öffentlichen Interesse stehen.

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