Gemäß der durch das Schifffahrtsministerium und die Union ägäischer und griechischer Verbraucher festgelegten Charta der Passagierrechte erhältst du bei den folgenden Umständen keinen Anspruch:
Verspätung, Störung, Ausfall oder Routenänderung als Folge von
- notwendigen Maßnahmen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren
- Ereignissen höherer Gewalt, welche als Folge der korrekten Anwendung gesetzlicher Vorschriften (wie z. B. Artikel 6 (3) (d) des Gesetzes 2932/2001) oder Anordnungen der zuständigen Obrigkeit eintreten
- Hilfeleistung sich in Not befindlicher Schiffe oder Personen Ebenfalls keinen Anspruch erhältst du bei genehmigten Änderungen der Route, um außerordentlichem Transportbedarf nachzukommen, oder solchen Routenänderungen, die im öffentlichen Interesse stehen.