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Was passiert, wenn meine Fähre Verspätung hat/ausfällt und die Fährgesellschaft dafür verantwortlich ist?

Vor über einem Jahr aktualisiert

Obwohl es selten vorkommt, dass Fähren ausfallen oder verspätet sind, kann die Fährgesellschaft dies nicht immer vermeiden (z. B. bei einem technischen Problem der Fähre).

Bitte beachte, dass wir dich sofort benachrichtigen, sobald wir über eine Verspätung oder einen Ausfall der Fähre informiert werden. Außerdem helfen wir dir gerne dabei, die beste Alternativverbindung gemäß deiner Bedürfnisse und Reisepläne zu finden.

Falls es sehr kurzfristig zu Fahrplanänderungen kommt, kann es auch vorkommen, dass dich die betreffende Fährgesellschaft direkt informiert (per SMS oder E-Mail – vorausgesetzt, du hast diese im Vorfeld korrekt angegeben). In diesem Falle erhältst du keine zusätzliche Benachrichtung von unserer Seite.

Wir verstehen, dass die jeweilige Situation für die Betroffenen ärgerlich sein kann, und geben unser Bestes, um die bequemste Lösung für dich zu finden - insbesondere, wenn die Möglichkeit besteht, dass du deine Anschlussfähre verpasst oder Probleme mit deiner Unterkunft bekommst.

Falls deine Fähre durch die Fährgesellschaft storniert wird, kein Fall höherer Gewalt vorliegt und du deine Tickets noch nicht verwendet hast, gilt das Folgende:

- Du hast Anspruch auf Rückerstattung deines/deiner Tickets.

- In manchen Fällen bietet dir die Fährgesellschaft eine alternative, kostenlose Fährverbindung. Falls die alternative Fahrt für dich ungünstig ist, können wir stattdessen eine vollständige Rückerstattung beantragen.

Falls es sich um eine Verspätung deiner Fähre handelt, können wir eine Rückerstattung gemäß der Höhe der Verspätung beantragen.

Bitte beachte, dass Ferryhopper als reiner Anbieter für Tickets nicht für Verspätungen, Stornierungen oder dadurch entstehende Kosten haftbar gemacht werden kann. Alle Ansprüche auf Rückerstattung werden lediglich von uns an die jeweils betreffende Fährgesellschaft weitergereicht. Wir vermitteln gerne zwischen unseren Kunden und Kundinnen und den Fährgesellschaften. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch in jedem Falle bei der Fährgesellschaft.

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